Allgemeine Servicebedingungen
I. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Servicebedingungen („Bedingungen") gelten im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (gemeinsam „Kunden") für alle unsere Verträge, Angebote, Auftragsbestätigungen und sonstigen Vertragsannahmeerklärungen, die Serviceleistungen unseres Kundendienstes (z. B. Wartungen, Reparaturen etc.) zum Gegenstand haben, soweit wir nicht andere Bedingungen ausdrücklich für anwendbar erklären.
- Unsere Bedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen gelten nicht, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Dies gilt auch, wenn wir nicht ausdrücklich widersprochen oder Leistungen vorbehaltlos ausgeführt bzw. Zahlungen vorbehaltlos angenommen haben.
- Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten diese Bedingungen auch für alle künftigen Wartungs-, Service- und Reparaturvereinbarungen zwischen uns und dem Kunden, soweit wir nicht ausdrücklich andere Geschäftsbedingungen einbeziehen.
II. Vertragsschluss
- Unsere Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich abweichend erklärt, freibleibend und unverbindlich.
- Vertragsangebote des Kunden (z. B. Bestellungen) können wir innerhalb von 14 Kalendertagen nach Abgabe annehmen; bis dahin sind sie unwiderruflich. Der Vertrag kommt durch unsere Annahme in Schrift- oder mündlicher Form zustande. Wir können einen Vertragsschluss außerdem herbeiführen, indem wir Leistungen vorbehaltlos ausführen oder in Rechnung stellen.
- Geht unsere Annahmeerklärung verspätet beim Kunden ein, informiert dieser uns unverzüglich hierüber.
- Unser Schweigen begründet kein Vertrauen auf einen Vertragsschluss.
- Mit Vertragsschluss gilt zugleich die Erlaubnis zur Durchführung von Probefahrten und -einsätzen der Servicegegenstände im Rahmen der Serviceleistungen als erteilt.
- Bei der Übernahme von Serviceleistungen an Servicegegenständen, die nicht von uns geliefert wurden, können wir den Vertragsabschluss von einer vorherigen Untersuchung abhängig machen; deren Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
III. Mitwirkung und technische Hilfeleistung des Kunden
- Der Kunde stellt die Servicegegenstände zum vereinbarten Termin am vereinbarten Ort bereit und gewährt unseren Servicetechnikern ungehinderten Zugang für die Dauer der Serviceleistungen.
- Während der Durchführung sorgt der Kunde dafür, dass Örtlichkeiten und notwendige Einrichtungen zur Verfügung stehen (Hilfspersonal, Hilfsmittel, Transportmittel, Strom, Wasser, Betriebsmittel inkl. Anschlüsse); dass die Leistungen unverzüglich nach Ankunft beginnen und ohne Verzögerung fertiggestellt werden können; und dass die zum Schutz von Personen und Sachen notwendigen Maßnahmen getroffen sowie unsere Techniker über bestehende Sicherheitsvorschriften unterrichtet werden.
- Vom Kunden verursachte Verzögerungen gehen zu seinen Lasten.
- Der Kunde stellt auf eigene Kosten alle Materialien bereit, die zur Einregulierung und Erprobung der Servicegegenstände notwendig sind.
- Kommt der Kunde diesen Pflichten auch nach angemessener Fristsetzung nicht nach, dürfen wir – ohne dazu verpflichtet zu sein – die jeweiligen Maßnahmen selbst oder durch Dritte auf seine Kosten ergreifen; weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
IV. Vergütung, Kostenvoranschläge
- Die Vergütung bestimmt sich nach der bei Vertragsschluss vereinbarten Preisliste. Wir sind berechtigt, die Preisliste für künftige Vertragsabschlüsse zu ändern.
- Serviceleistungen werden, soweit nicht abweichend vereinbart, nach Arbeitsstunden abgerechnet; Reisezeit zählt ebenso. Fahrtkosten werden mit dem bei Vertragsschluss mitgeteilten Kilometergeld berechnet. Angefangene zehn Minuten werden aufgerundet. Für Über-, Nacht- und Sonntagsstunden gelten die üblichen Aufschläge; bei Sondereinsätzen außerhalb der Geschäftszeiten fallen zusätzliche Rufbereitschaftspauschalen an.
- Übernachtungs-, Telefon- und vergleichbare Kosten werden nach Aufwand berechnet.
- Ist kein Pauschalpreis vereinbart, teilen wir eine Kostenschätzung mit; diese darf um maximal 20 % überschritten werden.
- Wird absehbar, dass die Kostenschätzung um mehr als 20 % überschritten wird, informieren wir den Kunden unverzüglich.
- Ein Kostenvoranschlag mit verbindlichen Preisansätzen ist nur verbindlich, wenn er schriftlich abgegeben und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wird.
- Kündigt der Kunde wegen Überschreitung der Kostenschätzung, hat er die bis dahin erbrachten Leistungen sowie den entgangenen Gewinn zu bezahlen.
- Bei einer Änderung des Lohnkostenindex (ALI) um mehr als 5 % kann eine angemessene Anpassung der Vergütung verlangt werden.
- Rüstzeiten (Fahrzeugvorbereitung, Ersatzteilbeschaffung, Dokumentation, Diagnose-Updates) zählen zur Arbeitszeit und können je Auftrag bis zu 1,8 Stunden umfassen.
V. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, SEPA-Lastschriftverfahren
- Zahlungsansprüche sind 14/30 Kalendertage nach Rechnungszugang ohne Abzug fällig. Bankgebühren und Spesen trägt der Kunde.
- Rechnungsbeanstandungen müssen schriftlich binnen 14 Kalendertagen nach Zugang erfolgen.
- Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen berechnet.
- Bei Verschlechterung der Kreditwürdigkeit sind wir berechtigt, Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheit auszuführen.
- Bei SEPA-Lastschrift sorgt der Kunde für die erforderliche Deckung.
- Die Vorabbenachrichtigung zur Lastschrift erfolgt spätestens fünf Kalendertage vor Fälligkeit.
- Ohne Lastschrift sind Beträge auf das in der Rechnung genannte Konto zu überweisen.
- Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur bei rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen zu.
VI. Leistungszeit, Verzug
- Zusatzaufträge verlängern die vereinbarte Frist entsprechend.
- Der Schadensersatzanspruch bei Verzug ist auf 0,5 % pro volle Woche, maximal 5 % des Netto-Entgelts begrenzt, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Vorlieferanten.
VII. Gefahrtragung und Transport
- Mit der Benachrichtigung über die Fertigstellung geht die Gefahr auf den Kunden über.
- Der Transport obliegt grundsätzlich dem Kunden, der auch das Risiko trägt.
- Wird der Transport von uns übernommen, geschieht dies auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
- Servicegegenstände werden von uns nicht gegen Feuer, Diebstahl oder Transportschäden versichert; dieses Risiko trägt der Kunde selbst.
VIII. Abnahme, Einstellung der Serviceleistungen
- Der Kunde hat die Abnahme innerhalb von zwei Wochen nach Anzeige vorzunehmen; die Rechnungsstellung gilt als Anzeige der Abnahmebereitschaft.
- Geschieht dies nicht, gilt die Abnahme als erfolgt; dies gilt auch bei Ingebrauchnahme.
- Bei Einstellung auf Kundenwunsch sind die bis dahin erbrachten Leistungen binnen 14 Tagen zu zahlen.
- Arbeitszeitaufstellungen sind vom Kunden abzuzeichnen.
- Bei Annahmeverzug geht die Gefahr auf den Kunden über; Lagerkosten können berechnet werden.
IX. Ansprüche bei Mängeln
- Mängelrechte bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Haftungsbegrenzungen in Ziffer XIII.
- Mängelansprüche entfallen bei unsachgemäßen Arbeiten durch Dritte oder wenn der Austausch von Teilen auf Kundenwunsch unterblieb.
- Eine Haltbarkeitsgarantie wird grundsätzlich nicht gegeben, außer sie wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
X. Ersatzteile
Ersatzteile werden zu Listenpreisen veräußert. Für Fremdteile übernehmen wir keine Haftung. Sonderanfertigungen sind von der Rückgabe ausgeschlossen. Andere Ersatzteile nehmen wir nur gegen eine Gebühr von 20 % des Listenpreises zurück.
XI. Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungs- und Pfandrecht
- Wir behalten uns das Eigentum an allen eingebauten Teilen („Vorbehaltsgut") bis zur vollständigen Erfüllung aller Ansprüche vor.
- Wir können ein Zurückbehaltungsrecht am Servicegegenstand ausüben, bis alle Zahlungen (auch aus früheren Aufträgen) geleistet sind.
- Uns steht ein Pfandrecht am Servicegegenstand zu.
XII. Altteil- und Gebrauchsstoffentsorgung
Dem Kunden obliegt die fachgerechte Entsorgung von Altteilen, Ölen und Gebrauchsstoffen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
XIII. Haftung
- Schadensersatzansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen.
- Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
XIV. Datenschutz
Die Parteien halten die Vorgaben des Datenschutzrechts (DSGVO) ein. Bei Auftragsverarbeitung wird eine separate Vereinbarung geschlossen.
XV. Verjährung
Mängelansprüche verjähren in einem Jahr, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
XVI. Vertraulichkeit
Der Kunde ist zur Geheimhaltung sämtlicher vertraulicher Informationen und Betriebsgeheimnisse verpflichtet.
XVII. Höhere Gewalt
In Fällen höherer Gewalt (Krieg, Pandemien, Rohstoffmangel) sind Verpflichtungen suspendiert. Bei einer Dauer von über 90 Tagen besteht ein Rücktrittsrecht.
XVIII. Allgemeine Bestimmungen
Es gelten die Incoterms. Änderungen der Rechtsform oder des Firmensitzes sind unverzüglich mitzuteilen.
XIX. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht
Erfüllungsort ist der Sitz des Kunden. Gerichtsstand ist Weiden. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.