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Freier Stapler Hebebühnen Industrieservice
TM-Mechanic
Stand: 01.04.2022
1. Diese Allgemeinen Servicebedingungen („Bedingungen“) gelten im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (gemeinsam jeweils „Kunden“) für alle unsere Verträge, Angebote, Auftragsbestätigungen und sonstigen Vertragsannahmeerklärungen, die Serviceleistungen unseres Kundendienstes (z. B. Wartungen, Reparaturen etc.) zum Gegenstand haben, soweit wir nicht andere Bedingungen ausdrücklich für anwendbar erklären.
2. Unsere Bedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen oder von gesetzlichen Bestimmungen abweichende Geschäftsbedingungen gelten nicht, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Solche entgegenstehenden oder abweichenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann nicht, wenn wir nicht ausdrücklich widersprochen oder wenn wir Leistungen vorbehaltlos ausgeführt oder Zahlungen vorbehaltlos angenommen haben.
3. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten diese Bedingungen auch für alle künftigen Wartungs-, Service- und Reparaturvereinbarungen zwischen uns und dem Kunden, soweit wir nicht ausdrücklich andere Geschäftsbedingungen einbeziehen.
1. Unsere Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich abweichend von uns erklärt, freibleibend und unverbindlich.
2. Vertragsangebote des Kunden (z.B. Bestellungen) können wir innerhalb von 14 Kalendertagen nach Abgabe annehmen. Bis zum Ablauf dieses Zeitraums sind Vertragsangebote des Kunden (z. B. Bestellungen) unwiderruflich. Der Vertrag kommt durch unsere Annahme in Schriftform (z. B. durch Auftragsbestätigung), oder mündlicher Form zustande. Wir bleiben außerdem berechtigt, einen Vertragsschluss herbeizuführen, indem wir Leistungen vorbehaltlos ausführen oder Leistungen ganz oder teilweise in Rechnung stellen.
3. Geht unsere Annahmeerklärung (z. B. Auftragsbestätigung) verspätet beim Kunden ein, wird uns dieser unverzüglich hierüber informieren.
4. Unser Schweigen begründet kein Vertrauen auf einen Vertragsschluss.
5. Mit Abschluss des jeweiligen Vertrages gilt gleichzeitig die Erlaubnis zur Durchführung von Probefahrten und -einsätzen der Servicegegenstände im Rahmen der Erbringung der Serviceleistungen als durch den Kunden erteilt.
6. Bei der Übernahme von Serviceleistungen an Servicegegenständen, die nicht von uns an den Kunden geliefert worden sind, können wir den Vertragsabschluss von einer vorherigen Untersuchung der Servicegegenstände abhängig machen. Die Kosten der vorherigen Untersuchung sowie etwaige damit verbundene sonstige Kosten werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
1. Der Kunde stellt die Servicegegenstände, an denen die Serviceleistungen durch uns zu erbringen sind, zu dem im Vertrag vereinbarten Termin an dem im Vertrag vereinbarten Ort bereit. Unseren Servicetechnikern wird für die Dauer der Durchführung der Serviceleistungen ungehinderter Zugang zu den Servicegegenständen durch den Kunden gewährt.
2. Während unserer Durchführung der Serviceleistungen beim Kunden trägt der Kunde dafür Sorge, dass:
3. Vom Kunden verursachte Verzögerungen gehen zu seinen Lasten.
4. Der Kunde wird auf seine Kosten alle Materialien bereitstellen und alle sonstigen Handlungen vornehmen, die gegebenenfalls zur Einregulierung der Servicegegenstände sowie zur Durchführung der Erprobung der Servicegegenstände notwendig sind.
5. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen gemäß den Regelungen in Ziffer III. Nr. 1, 2 und 4 auch nach angemessener Fristsetzung durch uns nicht nach, sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten die jeweiligen Maßnahmen zu ergreifen oder von geeigneten Dritten ergreifen zu lassen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche behalten wir uns ausdrücklich vor.
1. Die Vergütung bestimmt sich nach der bei Vertragsschluss vereinbarten Preisliste, die wir unserem Angebot beifügen. Wir sind jederzeit berechtigt, die Preisliste für künftige Vertragsabschlüsse zu ändern.
2. Die Serviceleistungen werden, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, nach Arbeitsstunden abgerechnet. Reisezeit wird ebenfalls wie Arbeitsstunden abgerechnet. Kosten für Fahrten mit dem Fahrzeug werden mit einem dem Kunden bei Vertragsschluss mitgeteilten Kilometergeld berechnet. Die Abrechnung erfolgt nach Stunden, wobei angefangene zehn (10) Minuten auf volle zehn (10) Minuten aufgerundet werden, soweit dies nicht unangemessen ist. Für Über-, Nacht- und Sonntagsstunden werden die üblichen Aufschläge erhoben. Bei Sondereinsätzen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten werden zusätzlich gesonderte Rufbereitschaftspauschalen berechnet.
3. Übernachtungs-, Telefon-, und vergleichbare sonstige Kosten werden nach Aufwand berechnet.
4. Ist kein Pauschalpreis vereinbart, teilen wir den voraussichtlichen Preis mit (Kostenschätzung). Diese darf um maximal 20% überschritten werden.
5. Wird absehbar, dass die Kostenschätzung um mehr als 20% überschritten wird, werden wir den Kunden unverzüglich verständigen.
6. Ein Kostenvoranschlag mit verbindlichen Preisansätzen ist nur verbindlich, wenn er schriftlich abgegeben und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wird.
7. Kündigt der Kunde den Vertrag wegen Überschreitung der Kostenschätzung, hat er die bis dahin erbrachten Leistungen sowie den entgangenen Gewinn zu bezahlen.
8. Bei einer Änderung des Lohnkostenindex (ALI) um mehr als 5% kann eine angemessene Anpassung der Geldleistung verlangt werden.
9. Alle Vorgänge zur Rüstzeit (Vorbereitung Fahrzeug, Ersatzteilbeschaffung, Dokumentation, Diagnose-Updates) zählen zur Arbeitszeit und können je Auftrag bis zu 1,8 Stunden in Anspruch nehmen.
1. Unsere Zahlungsansprüche sind 14/30 Kalendertage nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bankgebühren und Spesen gehen zu Lasten des Kunden.
2. Beanstandungen von Rechnungen müssen schriftlich und binnen 14 Kalendertagen nach Rechnungszugang erfolgen.
3. Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Vorschriften berechnet.
4. Bei Verschlechterung der Kreditwürdigkeit sind wir berechtigt, Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheit auszuführen.
5. Bei SEPA-Lastschrift sorgt der Kunde für die erforderliche Deckung.
6. Die Vorabbenachrichtigung zur Lastschrift erfolgt spätestens fünf (5) Kalendertage vor dem Fälligkeitsdatum.
7. Ohne Lastschrift sind Beträge auf das in der Rechnung benannte Konto zu überweisen.
8. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur bei rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen zu.
1. Zusatzaufträge verlängern die vereinbarte Frist entsprechend.
2. Der Schadensersatzanspruch bei Verzug ist auf 0,5% pro volle Woche, maximal jedoch 5% des Netto-Entgelts begrenzt, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
3. Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Vorlieferanten.
1. Mit der Benachrichtigung über die Fertigstellung geht die Gefahr auf den Kunden über.
2. Der Transport obliegt grundsätzlich dem Kunden, der auch das Risiko trägt.
3. Wird der Transport von uns übernommen, geschieht dies auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
4. Servicegegenstände werden von uns nicht gegen Feuer, Diebstahl oder Transportschäden versichert. Dieses Risiko trägt der Kunde selbst.
1. Der Kunde hat die Abnahme innerhalb von zwei (2) Wochen nach Anzeige vorzunehmen. Die Rechnungsstellung gilt als Anzeige der Bereitschaft zur Abnahme.
2. Geschieht dies nicht, gilt die Abnahme als erfolgt. Dies gilt auch bei Ingebrauchnahme.
3. Bei Einstellung auf Kundenwunsch sind die bis dahin erbrachten Leistungen binnen 14 Tagen zu zahlen.
4. Arbeitszeitaufstellungen sind vom Kunden abzuzeichnen.
5. Bei Annahmeverzug geht die Gefahr auf den Kunden über; Lagerkosten können berechnet werden.
1. Mängelrechte bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Haftungsbegrenzungen in Ziffer XIII.
2. Mängelansprüche entfallen bei unsachgemäßen Arbeiten durch Dritte oder wenn der Austausch von Teilen auf Kundenwunsch unterblieb.
3. Eine Haltbarkeitsgarantie wird grundsätzlich nicht gegeben, außer diese wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Ersatzteile werden zu Listenpreisen veräußert. Für Fremdteile übernehmen wir keine Haftung. Sonderanfertigungen sind von der Rückgabe ausgeschlossen. Andere Ersatzteile nehmen wir nur gegen eine Gebühr von 20% des Listenpreises zurück.
1. Wir behalten uns das Eigentum an allen eingebauten Teilen („Vorbehaltsgut“) bis zur vollständigen Erfüllung aller Ansprüche vor.
10. Wir können ein Zurückbehaltungsrecht am Servicegegenstand ausüben, bis alle Zahlungen (auch aus früheren Aufträgen) geleistet sind.
11. Uns steht ein Pfandrecht am Servicegegenstand zu.
Dem Kunden obliegt die fachgerechte Entsorgung von Altteilen, Ölen und Gebrauchsstoffen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
1. Schadensersatzansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen.
2. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Die Parteien halten die Vorgaben des Datenschutzrechts (DSGVO) ein. Bei Auftragsverarbeitung wird eine separate Vereinbarung geschlossen.
Mängelansprüche verjähren in einem (1) Jahr, außer in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Der Kunde ist zur Geheimhaltung sämtlicher vertraulicher Informationen und Betriebsgeheimnisse verpflichtet.
In Fällen höherer Gewalt (Krieg, Pandemien, Rohstoffmangel) sind Verpflichtungen suspendiert. Bei einer Dauer von über 90 Tagen besteht ein Rücktrittsrecht.
Es gelten die Incoterms. Änderungen der Rechtsform oder des Firmensitzes sind unverzüglich mitzuteilen.
Erfüllungsort ist der Sitz des Kunden. Gerichtsstand ist Weiden. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.